Promotionsvoraussetzungen

 
  Zulassung

RWTH- Absolvent*innen

 

Voraussetzung für die Promotion zum Dr.-Ing. oder Dr.rer.nat. ist der Grad Dipom-Ingenieur*in, Diplom-Informatiker*in, Diplom-Physiker*in oder ein gleichwertiger Masterabschluss. Über die Anerkennung anderer wissenschaftlicher Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät.

Absolvent*innen  anderer Universitäten innerhalb der EU

Kandidat*innen, die ein Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben, können zur Promotion zugelassen werden. Im Rahmen der Zulassung zur Promotion kann der Promotionsausschuss der Fakultät ergänzende Prüfungs- und Studienauflagen machen.

Absolvent*innen  anderer Universitäten außerhalb der EU

 

 

Kandidat*innen, die ein Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben, können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss als gleichwertig mit dem Hochschulabschluss der RWTH Aachen bewertet wird. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion beim International Office der RWTH Aachen stellen. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise und Bewerbung zur Promotion finden Sie beim International Office.
Zu beachten ist, dass abhängig von den Vorgaben der Betreuerin/des Betreuers der Promotion und des Promotionsausschusses der Fakultät ergänzende Prüfungs- und Studienauflagen zu erfüllen sind.

FH- Absolvent*innen Sie können als FH-Absolvent*in sowohl mit einem Master- als auch einem Diplomabschluss an unserer Fakultät den Doktorgrad erlangen. Um sicherzustellen, dass Promovierende mit einem FH-Masterabschluss oder einem FH-Diplomabschluss über ein fachliches Grundlagenwissen verfügt, das dem Ausbildungsprofil im Fach Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik der RWTH Aachen entspricht, kann der Promotionsausschuss zusätzliche Studien- und Prüfungsauflagen auferlegen.