Frequently Asked Questions

 

FAQ zum Thema Prüfungen

Ich möchte eine Prüfung vom nächsten Prüfungstermin abmelden (manche nennen das "schieben"). Wie geht das?

This is possible by doing a "regular exam cancellation", which is a cancellation without submitting any reasons. It can be done up to three business days before the exam date. This has to be done online; For more detailed information please consider the related page about  Registriation, Cancellation & Withdrawal of the Central Examination Office's (ZPA) as well as the  step-by-step-directions for online cancellation.

If you need further advice, please contact the Departmental Academic Advising during its office hours, or by mail: .

If the online-procedure does not work, please fill in this form (German) and submit it to the Central Examination Office (ZPA) in the SuperC-building.

Ich kann krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen. Was ist zu tun?

Sollten Sie an einem Prüfungstag krank sein, besteht i.d.R. Prüfungsunfähigkeit - d.h. Sie sind nicht in der Lage an der betreffenden Prüfung teilzunehmen. Ein Fernbleiben von der Klausur oder mündlichen Prüfungen muss in diesem Fall durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. Das Attest muss umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden. Auf dem Attest sollten Sie, um die Verarbeitung zu erleichtern, Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, für die das Attest geltend gemacht wird, notieren.

Bitte beachten Sie die Handreichung zum Thema krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, damit ihr Attest problemlos akzeptiert wird.

Ich habe die Anmeldefrist für die Prüfungsanmeldung verpasst. Kann ich die Prüfung/en nachmelden?

Der Antrag auf nachträgliche Anmeldungen zu Prüfungen kann nur persönlich in der Fachstudienberatung - Dienstag oder Donnerstag zwischen 8.30 und 12 Uhr - gestellt werden. Hierzu ist ein Formular auszufüllen.

Das Antragsformluar "Antrag an den Prüfungsausschuss" finden Sie im Downloadbereich des jeweiligen Studiengangs.

Über den Antrag auf Nachmeldung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Ich möchte ein Prüfungsfach wechseln.

Unter bestimmten Bedingungen ist ein einmaliger Wechsel möglich. In der Regel müssen Sie beantragen, die Prüfung, die Sie nicht weiter verfolgen wollen, bleibend abzumelden. Füllen Sie dazu das  Formular: Antrag an den Prüfungsausschuss aus und geben Sie das Formular persönlich in der Fachstudienberatung, Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag, 8.30 – 12 Uhr, ab. Die Prüfung, die Sie statt der abgemeldeten Prüfung absolvieren möchten, melden Sie selber über Campus Office an, wie andere Prüfungen auch.

Auf Prüfungen, die man nie abgelegt hat, z.B. weil man sich vor der Prüfung regulär abgemeldet hat oder ein Attest abgegeben hat, ist man nicht festgelegt. Sie brauchen daher in diesem Fall keinen Antrag stellen, wenn Sie diese Prüfung auch zukünftig nicht absolvieren möchten. Melden Sie die entsprechende Prüfung einfach in kommenden Semestern nicht wieder an. (Hinweis: Wenn Sie bei einer Prüfung ohne Abmeldung nicht erscheinen, zählt dies als nicht erfolgreiche Prüfung.)

Ich möchte zusätzliche Prüfungen ablegen.

Sie können zusätzliche Prüfungsleistungen, zur Zeit nicht über RWTHonline anmelden. Ggf. können Sie die Prüfung mitschreiben, indem Sie sich direkt beim Lehrstuhl, der die Prüfung anbietet, für die Prüfung anmelden. Es besteht in diesem Fall kein Anrecht auf eine Prüfungsteilnahme. Lassen Sie sich nach Bestehen der Prüfung eine Bescheinigung über die Prüfungsleistung beim Lehrstuhl ausstellen. Achten Sie darauf, dass auf der Bescheinigung zumindest der deutsche und englische Titel der Prüfung sowie die Zahl der Semesterwochenstunden stehen. Wenn Sie die zusätzliche Prüfungsleistung auf dem Zeugnis aufgeführt haben möchten (dies geschieht nicht automatisch), stellen Sie mit diesem Formular einen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Ich habe eine Prüfung dreimal nicht bestanden und muss jetzt in die mündliche Ergänzungsprüfung. Wie kann ich mich dafür anmelden?

Bitte stimmen Sie den Termin für die Mündliche Ergänzungsprüfung in der Einsichtnahme zur zweiten nicht bestandenen Wiederholungsprüfung ab. Bitte füllen Sie unbedingt bei dieser Gelegenheit den Antrag auf Durchführung der Mündlichen Ergänzungsprüfung aus und geben diesen beim Lehrstuhl ab.

Beachten Sie ebenso die Ausführungen des ZPA zum Thema Mündliche Ergänzungsprüfung.