Zulassung und Anforderungen für den Master-Studiengang Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik

 

Master-Bewerbung

 

Der Master-Studiengang "Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik" ist grundsätzlich zulassungsfrei. Es gibt derzeit keine eingeschränkte Anzahl von Studienplätzen, d.h. keinen Numerus Clausus (NC). Aber der Studiengang ist zugangsbeschränkt, d.h. es müssen verschiedene Anforderungen für den diesen Studiengang laut der Prüfungsordnung nachgewiesen werden.

Aufgrund dieser Zugangsvoraussetzungen ist neben der Bewerbung an der RWTH Aachen zusätzlich eine Überprüfung der fachlichen Eignung durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik notwendig.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bewerbungswege je nach Zielgruppe unterscheiden!

 

Zulassung

Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen finden Sitzungen des Master-Auswahlgremiums statt. Dieses Gremium aus Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik entscheidet, ob und inwieweit die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Folgende Entscheidungen sind möglich:

  • Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird dieses Gremium die fachliche Eignung feststellen und dem Prüfungsausschuss eine Zulassung der Bewerberin bzw. des Bewerbers empfehlen. Es wird eine direkte Zulassung zum Master-Studium ausgesprochen.
  • Wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht in allen Bereichen erfüllt werden können, das Auswahlgremium aber zu dem Schluss kommt, dass eine bedingte fachliche Eignung vorliegt, kann eine Zulassung mit Auflagen empfohlen werden. Dabei wird auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte geprüft, ob durch die Erfüllung von Auflagen (Besuch von Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem Bachelor Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik) während des Masterstudiums eine Anhebung des fachlichen Niveaus auf eine Äquivalenz mit dem RWTH-Bachelorstudiengang erfolgen kann. Die mit der Auflage verbundenen Kenntnisse sind dann bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss auf Basis der Einschätzung des Master-Auswahlgremiums individuell festgelegt.
  • Wenn die Zugangsvoraussetzungen in allen Bereichen nicht erfüllt werden oder in Kernbereichen eklatant nicht erfüllt werden, wird das Master-Auswahlgremium zu dem Schluss kommen, dass die fachliche Eignung für den Master-Studiengang "Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik" nicht gegeben ist. Vom Prüfungsausschuss wird eine Ablehnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ausgesprochen.
 

Dauer der Zugangsprüfung

Die Zugangsvoraussetzungen aller eingehenden BewerberInnen werden sorgfältig geprüft, daher können wir keine genauen Angaben zur Dauer der Bearbeitung machen. Das Zulassungs- oder Ablehnungsschreiben erhalten Sie so schnell wie möglich entweder vom Studierendensekretariat oder vom International Office der RWTH.

Bitte haben Sie etwas Geduld. Nachfragen zum Bearbeitungsstand wirken zusätzlich verzögernd.