Frequently Asked Questions
Viele Antworten finden Sie auch in den Dokumenten in unserem Downloadbereich des Masters ET, IT, TI.
FAQ zum Englischen Master-Studiengang Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik
Wie viele Credit Points muss ich in den Modulgruppen erreichen?
Für die Studienrichtungen Communications Engineering (COMM), Computer Engineering (COMP), Micro- and Nanoelectronics (MINA), Biomedical Systems Engineering (BMSE) und Systems and Automation (SYAT) gilt:
Katalog - Credit Points
CORE - 16 CP
ELECTIVE - 24 CP
Projekt oder Praktikum der Vertiefungsrichtung - 4 CP
Benotetes Seminar FB6 - 4 CP
GENERAL - 8 CP
ADDITIONAL - 12
Industriepraktikum (18 Wochen) - 18 CP
Seminar zum Praxissemester - 4 CP
Masterarbeit - 30 CP
_____________
Total: 120 CP
Für die Studienrichtung Electrical Power Engineering (EPEN) gilt:
Katalog - Credit Points
CORE - 20 CP
ELECTIVE - 20 CP
Projekt oder Praktikum der Vertiefungsrichtung - 4 CP
Benotetes Seminar FB6 - 4 CP
GENERAL - 8 CP
ADDITIONAL - 12 CP
Industriepraktikum (18 Wochen) - 18 CP
Seminar zum Praxissemester - 4 CP
Masterarbeit - 30 CP
_____________
Total: 120 CP
Es ist möglich an Stelle eines Faches aus dem Bereich ELECTIVE ein weiteres Fach aus dem Bereich CORE zu belegen.
Welche Fächer kann ich in der Modulgruppe ADDITIONAL belegen? Wie melde ich diese an?
Die Modulgruppe ADDITIONAL enthält unbenotete Prüfung im Sinne von Zusatzqualifikationen im Umfang von 12 CP. Das Ergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden“.
In allen Studienrichtungen müssen in dieser Modulgruppe zwei Intensivsprachkurse Deutsch (8CP) am Sprachenzentrum belegt werden. Sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens der Stufe B1 zu Beginn des Studiums vorhanden, können Studierende von der verpflichtenden Teilnahme an den Deutschkursen befreit werden. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Nachweis beim Prüfungsausschuss ein. Studierende, die Deutsch als Muttersprache erlernt haben oder Ihre Studienqualifikation oder einen ersten Hochschulabschluss an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen keinen weiteren Nachweis einreichen. Bei einer Befreiung von den verpflichtenden Deutschkursen müssen die 8CP durch andere Fächer aus dem Bereich ADDITIONAL abgedeckt werden.
In individueller Zusammensetzung können Veranstaltungen aus dem Angebot der RWTH inklusive der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik gewählt werden. Diese können beinhalten:
- Veranstaltungen aus dem Bereich anderer Fakultäten der RWTH Aachen, (z.B. Wirtschaftswissenschaften, Maschinenwesen oder dem Sprachenzentrum), die mit einer Bescheinigung über eine individuelle Leistung mit entsprechenden Semesterwochenstunden (SWS) abgeschlossen werden können. Es muss ein Leistungsnachweis erworben werden, eine Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Veranstaltungen können neben Vorlesungen mit zugehöriger Prüfung auch Projekte (z.B. Leonardo), Praktika oder sonstige didaktische Formen (Sprachkurse, Soft Skills) - jeweils nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten – sein (mindestens 4 bis maximal 12 CP, in diesen Bereich zählen auch die 8CP der verpflichtenden Deutschsprachkurse)
- Module aus den Fächerkatalogen CORE und ELECTIVE aller Studienrichtungen sowie aus dem Wahlfachkatalog (GENERAL) des Masterstudiengangs Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik (max. 4 CP)
- Ein weiteres Seminar/Praktikum/Projekt aus dem FB6 (max. 4 CP)
Bei Fächern, die zulassungsbeschränkt sind, ist eine Teilnahmemöglichkeit zunächst mit der Dozentin bzw. dem Dozenten zu klären.
Für die Anmeldung von Fächern für die Modulgruppe ADDITIONAL gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie bitten im ZPA um das Einhängen des entsprechenden Moduls im Studienkontext ADDITIONAL. Wenn keine Zustimmung des Dozenten oder der Dozentin benötigt wird, kann dann das Fach normal modular über RWTHonline angemeldet werden.
- Das Fach kann auch direkt über den Lehrstuhl angemeldet haben. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie i.d.R. einen sogenannten "Leistungsnachweis LN", der beim Zentralen Prüfungsamt verbucht wird. Hierfür reichen Sie den Antrag „Anerkennung Prüfungen im Katalog ADDITIONAL“ aus dem dem Downloadbereich ein.
- Ein Leistungsnachweis kann auch eine mittels freier Anmeldung in RWTHonline verbuchte Leistung sein.
Wenn Sie Leistungen anrechnen lassen möchten, die Sie bereits während des Bachelorstudiums abgelegt haben, reichen Sie bitte zusätzlich den Notenspiegel ein, den Sie mit dem Abschlusszeugnis erhalten haben.
Wie viele Credits erhalte ich für Fächer im Bereich ADDITIONAL?
Bei Modulen, die aus unserem Studienangebot stammen, erhalten Sie die CP, die für dieses Fach vorgesehen sind.
Für Sprachkurse des RWTH Sprachenzentrum gelten folgende Regeln:
- für die verpflichtenden Sprachkurse Deutsch im Umfang von 4 SWS erhält man 4 CP, für die verpflichtenden Sprachkurse Deutsch im Umfang von 8 SWS erhält man 8 CP
- für alle anderen Sprachkurse gilt CP = SWS+1
- Ausnahme: Für Sprachintensivkurse mit 4SWS erhält man 6 CP
Die Kreditierung von Modulen anderer Fakultäten ist von verschiedenen Faktoren abhängig und entspricht nicht zwangsläufig der Kreditierung im Stammstudiengang. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.
Muss ich den Modulbaustein "Wissenschaftliche Integrität" absolvieren?
Alle Masterstudierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben, sind dazu verpflichtet, den Modulbaustein "Wissenschaftliche Integrität" erfolgreich zu absolvieren. Für Masterstudierende, die sich vor dem Wintersemester 2020/21 eingeschrieben haben, müssen den Modulbaustein nicht belegen, jedoch empfehlen wir allen Masterstudierenden diesen Online-Kurs zu absolvieren.
Der Modulbaustein ist Voraussetzung für die Zulassung der Masterarbeit und wird über einen wiederkehrenden RWTHmoodle Lernraum angeboten. Hierin sind alle Inhalte (Folien, Videos, Literatur) sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch enthalten. Die Anmeldung erfolgt über die zugehörige RWTHonline Lehrveranstaltung. Ein „endgültiges Nichtbestehen“ ist nicht vorgesehen.
Ich möchte mich vom nächsten Prüfungstermin abmelden. Wie geht das?
Sie können sich bis drei Werktage vor dem Prüfungstermin online über RWTHonline abmelden. Es findet KEINE automatische Wiederanmeldung statt. Sie müssen sich also selbst wieder anmelden, wenn Sie die Prüfung zu einem späteren Termin ablegen möchten! Im Krankheitsfall am Tag der Prüfung müssen Sie beim ZPA ein Attest einreichen, dass Ihnen Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Alle weiteren Informationen sowie einen Vordruck und wie man das korrekt einreicht, finden Sie auf der Webseite des ZPA.
Eine Anleitung zur Prüfungsabmeldung finden Sie auf den zentralen Seiten der RWTH unter Fragen und Antworten zu RWTHonline.
Weitere Informationen zu Prüfungsabmeldungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes.
In den amtlichen Bekanntmachungen finden Sie die rechtlich verbindliche Prüfungsordnung für Ihren Studiengang.
Beratung zu diesem Thema erhalten Sie auch bei der Fachstudienberatung zu den angegebenen Sprechzeiten, oder unter studienberatung@fb6.rwth-aachen.de.
Ich möchte mich von einem Modul, für das ich die Prüfung noch nicht abgelegt habe, wieder abmelden und es gänzlich abwählen, weil ich anstatt dessen ein anderes Modul anmelden möchte. Was ist zu tun?
Zunächst müssen Sie sich von der Prüfung in RWTHonline abmelden, falls Sie diese bereits angemeldet haben. Anschließend senden Sie eine E-Mail mit der Bitte um Abwahl des betroffenen Moduls an Ihre zuständige Ansprechperson im ZPA.
Wir empfehlen die Lehrveranstaltung immer über das freie Anmeldeverfahren anzumelden und erst die Anmeldung zur Prüfung über den Studienkontext.
Ich möchte mich von einem Modul, für das ich bereits eine Prüfung abgelegt, aber nicht bestanden habe, endgültig abmelden (es abwählen), weil ich ein anderes Modul anstatt dessen wählen möchte. Was ist zu tun?
Sofern Sie Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben, können Sie sich in Ihrem Masterstudium von einem nicht bestandenen Mastermodul per Antrag an den Prüfungsausschuss abmelden (es abwählen). Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Prüfungsan-/abmeldung aus dem Downloadbereich und kreuzen Sie „Endgültige Abmeldung der Prüfung“ an. Die Anmeldung zu einem alternativen Fach kann danach in RWTHonline erfolgen.
Ich mache demnächst mein Industriepraktikum. Wie kann ich es anmelden?
Das Praktikum muss im Praktikantenbüro angemeldet werden. Nach dem Praxissemester sind die Praktikumsbescheinigung und der Praktikumsbericht im Praktikantenbüro vorzulegen. Alles Weitere zum Ablauf finden Sie im FAQ des Praktikantenbüros.
Wo kann ich mich für das "Seminar zum Praxissemester" anmelden?
Bei dem sogenannten "Seminar zum Praxissemester" handelt es sich um den Vortrag zum Praxissemester, der in der Regel an dem Lehrstuhl gehalten wird, an dem auch die Masterarbeit angefertigt wird. Mehr Informationen finden Sie auch in den FAQ des Praktikantenbüros.
Es kann in Einzelfällen auch ein Institut zugewiesen werden. Bitte wenden Sie sich an das Praktikantenbüro.
Wann und wie kann ich die Masterarbeit anmelden?
Der Prüfungsausschuss hat entscheiden, dass bis zum 30.09.2022 die Anmeldung der Masterarbeit bereits mit 52 Credit Punkten möglich ist.
Die Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn 60 CP im Studium erreicht wurden.
Studierende, die mit Auflagen zum Master-Studium zugelassen wurden, müssen bei der Anmeldung ausnahmslos alle Auflagenfächer nachweisen. Ebenso muss das Modul Wissenschaftliche Integrität erfolgreich bestanden sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen (s. o.) erfüllen, wenden Sie sich an das ZPA um den Meldebogen zu erhalten. Diesen geben Sie dann beim Institut zur weiteren Bearbeitung ab.
Wie kann ich ein Thema für eine Masterarbeit finden?
- Es besteht einerseits die Möglichkeit, Themen für eine Masterarbeit über Websites der Institute und Aushänge zu finden.
- Alternativ können Oberingenieure bzw. Assistenten für ein mögliches Thema kontaktiert werden.
Ich möchte meine Masterarbeit an einer anderen Hochschule/Fakultät/bei einem Industriepartner schreiben. Ist das möglich?
Die Masterarbeit ist eine Prüfungsleistung im Rahmen des Studiums an der RWTH Aachen und wird in der Regel an einem der Institute der Fakultät 6 angefertigt.
Im Ausnahmefall kann die Masterarbeit auch extern in einer Firma oder an einer anderen Hochschule bearbeitet werden. Hierzu ist die Zustimmung und die Betreuung eines Professors aus der Fakultät 6 sowie die Zustimmung des Prüfungsausschusses der Fakultät zwingend erforderlich. Ohne diese Zustimmung ist es nicht möglich, die Masterarbeit extern anzufertigen - es gibt kein Recht auf eine externe Masterarbeit.
Sollten Sie eine Masterarbeit extern anfertigen wollen, so ist es Ihre Aufgabe, einen Professor/eine Professorin aus unserer Fakultät zu finden, der Ihr Vorhaben unterstützt. Der erste Schritt zu einer externen Masterarbeit besteht darin, Mitarbeitende der Institute unserer Fakultät, hier sind vor allem die Oberingenieure zu nennen, anzusprechen und zu klären, ob Ihr Vorhaben seitens des Instituts unterstützt und betreut wird. Die Unterstützung einer externen Masterarbeit ist ein Ausnahmefall; die Masterarbeit soll primär einen Anteil an den Forschungsprojekten unserer Fakultät haben.
Was muss ich tun, wenn ich meine Studienrichtung wechseln möchte?
Im Verlauf Ihres Masterstudiums können Sie einmal Ihre Studienrichtung wechseln.
Den Antrag „Antrag auf Änderung der Vertiefungsrichtung“ finden Sie im Downloadbereich, bitte reichen Sie diesen beim Prüfungsausschuss ein.
Wo finde ich die Prüfungsordnung für meinen Studiengang?
Sie finden die Prüfungsordnungen für Ihren Studiengang in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH Aachen.
Wie kann ich Modulnoten streichen, so dass sie nicht bei der Berechnung meiner Durchschnittsnote berücksichtigt werden?
Sie haben zwei Möglichkeiten der Notenstreichung:
- Nach §8 Abs. 4 der fachspezifischen Prüfungsordnung kann einmalig ein benotetes Modul in ein unbenotetes Modul umgewandelt werden.
- Die Streichung der schlechtesten, gewichteten Modulnote ist nach § 10 Abs. 13 der übergreifenden Prüfungsordnung möglich, wenn alle Modulprüfungen (einschließlich der Masterarbeit) in der Regelstudienzeit von 4 Semestern bestanden wurden.
Die Streichung der Note(n) muss bis spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Notenstreichung“ aus dem Formularschrank des ZPA und reichen es fristgerecht beim ZPA ein. Bei einem verspäteten Einreichen kann die Streichung nicht berücksichtigt werden.
Ich habe mein Studium erfolgreich beendet. Wie erhalte ich jetzt mein Zeugnis?
Die Zeugnisse werden vom Zentralen Prüfungsamt erstellt. Alles weiter zu diesem Verfahren finden Sie auf der Webseite des ZPA.