Frequently Asked Questions
FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
Welche Fächer kann ich als Wahlmodul BZUS (=Block/Zusatz) belegen? Wie melde ich das an? Wie viele Credits bekomme ich dafür?
Sie können hier jedes Fach nehmen, das an der RWTH Aachen angeboten wird und für das Semesterwochenstunden angegeben sind. Sie melden die Prüfung direkt beim jeweiligen Dozenten/Lehrstuhl an – nicht über RWTHonline oder das ZPA (=Zentrales Prüfungsamt). Sie haben keinen Prüfungsanspruch in diesen Fächern, d.h. der Dozent kann es ablehnen, Sie zu prüfen, z.B. weil die Teilnehmerzahl in der Prüfung beschränkt ist. Es handelt sich bei den Fächern in diesem Modul um unbenotete Prüfungsleistungen, die nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet werden.
Sprachkurse:
In den Bereich BZUS fallen zum Beispiel auch Sprachkurse. Diese werden über das Sprachenzentrum der RWTH Aachen angemeldet. Wenn Sie die Sprachkurse in Ihrem aktuellen Studiengang belegt haben, können Sie die Sprachkursbescheinigungen auch direkt an das ZPA mailen mit der Bitte um Eintragung in Katalog BZUS. Wenn die Sprachkurse im konsekutiven Masterstudium Elektrotechnik, Informationstechnik und Technisch Informatik angerechnet werden sollen, reichen Sie nach erfolgter Umschreibung die Bescheinigung zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung in Katalog ADDITIONAL beim Prüfungsausschuss ein. Diesen finden Sie im Downloadbereich.
Übrige Prüfungsleistungen aus dem Angebot der RWTH:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über die Prüfungsleistung, auf der der deutsche und der englische Titel und Semesterwochenstunden angegeben sein müssen. Diese Bescheinigung reichen Sie beim Prüfungsausschuss zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung von Zusatzqualifikationen (BZUS) ein. Diesen finden Sie im Downloadbereich des Bachelorstudiengangs.
Bei Modulen, die aus unserem Studienangebot stammen, erhalten Sie die CP, die für dieses Fach vorgesehen sind.
Für Sprachkurse des RWTH Sprachenzentrum gilt CP = SWS+1. Ausnahme: Für Sprachintensivkurse mit 4SWS erhält man 6 CP
Die Kreditierung von Modulen anderer Fakultäten ist von verschiedenen Faktoren abhängig und entspricht nicht zwangsläufig der Kreditierung im Stammstudiengang. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Ich befinde mich noch im Bachelor-Studium und möchte aber schon Master-Module vorziehen. Wie mache ich das?
Sobald Sie im Bachelor-Studium 120 CPs erreicht haben, können Sie Master-Module vorziehen. Aber Vorsicht! Der Fokus sollte weiterhin auf dem Abschluss des Bachelor-Studiengangs liegen.
Die Anmeldung erfolgt in RWTHonline über den Katalog „Vorgezogene Mastermodule“, diesen finden Sie ganz unten im Curriculum Support. Sie müssen bei der Anmeldung eine Vertiefungsrichtung für den Master auswählen, um zum Studienangebot zu kommen. Hiermit legen Sie jedoch noch nicht die endgültige Vertiefungsrichtung für den Master fest, dies erfolgt erst nach Einschreibung in den Masterstudiengang.
Ich möchte kurzfristig an einer Prüfung nicht teilnehmen. Wie geht das?
Nach §15 Abs. 1 der übergreifenden Prüfungsordnung können Sie sich bis drei Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von Prüfungen online abmelden.
Auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamtes finden Sie mehr Informationen zu den Fristen und eine Anleitung.
In den amtlichen Bekanntmachungen finden Sie die rechtlich verbindliche Prüfungsordnung für Ihren Studiengang.
Beratung rund um das Thema Prüfungsabmeldung u.a. erhalten Sie bei der Fachstudienberatung zu den angegebenen Sprechzeiten, oder unter studienberatung@fb6.rwth-aachen.de.
Im Krankheitsfall am Tag der Prüfung müssen Sie beim ZPA ein Attest einreichen, dass Ihnen Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Alle weiteren Informationen sowie einen Vordruck und wie man das korrekt einreicht, finden Sie auf der Webseite des ZPA.
Werde ich automatisch zu Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen angemeldet?
Nein. Sie müssen sich für jede Prüfung wieder in RWTHonline anmelden.
Welche Konsequenzen haben Fehlversuche („nicht bestanden“) in Prüfungen?
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, sind Sie in der Regel darauf festgelegt, diese Prüfung in kommenden Prüfungszeiträumen zu bestehen. Wenn Sie bei einem Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne sich abgemeldet zu haben oder ein Attest eingereicht zu haben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden. Sie können im Laufe des Studiums eine nicht bestandene Prüfung auf Antrag an den Prüfungsausschuss endgültig abmelden – dies gilt nicht für Pflichtfächer.
Man hat drei Prüfungsmöglichkeiten pro Fach und ggf. eine mündliche Ergänzungsprüfung nach dem dritten schriftlichen Fehlversuch – sollten alle diese Versuche nicht erfolgreich sein, kann das Studium nicht fortgesetzt werden („endgültig nicht bestanden“). Für die unbenoteten Prüfungsleistungen aus dem Modul BZUS gilt dies nicht, hier hat eine nicht erfolgreiche Prüfungsteilnahme keine Konsequenz.
Ich möchte ein Fach innerhalb meines Schwerpunktgebietes wechseln. Was muss ich tun?
Nach § 12 Abs. 2 der Bachelor-Prüfungsordnung ist der Wechsel von Pflichtmodulen nicht möglich.
Frei wählbare Module aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer des gewählten Schwerpunktgebietes dieses Bachelorstudiengangs können einmalig ersetzt werden, solange dies der einschlägige Modulkatalog zulässt und für das abgewählte Fach noch nicht die letztmögliche Wiederholungsprüfung stattgefunden hat.
Wenn bisher kein Prüfungsversuch stattgefunden hat, melden Sie sich bitte beim ZPA und bitten um Abwahl des Faches.
Wenn bereits ein erfolgloser Prüfungsversuch stattgefunden hat, müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf endgültige Abmeldung der Prüfung stellen.
Den Antrag auf Ab-/Anmeldung einer Prüfung finden Sie im Downloadbereich.
Ich möchte das Schwerpunktgebiet wechseln. Was muss ich tun?
Nach § 12 Abs. 3 der Bachelor-Prüfungsordnung kann das gewählte Schwerpunktgebiet einmal gewechselt werden. Den Antrag zur Änderung der Vertiefungsrichtung finden Sie im Downloadbereich.
Bitte reichen Sie diesen beim Prüfungsausschuss ein.
Ich möchte zusätzliche Fächer belegen. Was muss ich tun?
Nach § 8 der übergreifenden Prüfungsordnung können neben dem Curriculum (d.h. neben allen Leistungen, die zum Studium gehören) auch weitere freiwillige Leistungen erbracht werden. Diese gehen nicht in die Gesamtnote des Bachelors ein.
Als Zusatzleistungen kommen alle Veranstaltungen der RWTH Aachen in Frage, die nicht in irgendeiner Form zulassungsbeschränkt sind. Die zusätzlichen Leistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen etc.) können i.d.R. nicht modular angemeldet werden, sondern werden direkt bei der Dozentin oder dem Dozenten angemeldet. Falls eine freies Anmeldeverfahren in RWTHonline möglich ist, kann auch dies verwendet werden. Das Formular „Antrag Zusatzleistung Zeugnis“ finden Sie im Formularschrank des ZPA. Dieses können Sie direkt im ZPA einreichen.
Muss ich die im Modulhandbuch genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, um ein Modul belegen zu können?
Wenn Inhalte aus vorherigen Modulen vorausgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass Sie entsprechende Kenntnisse bereits haben und mitbringen. Es ist nicht erforderlich und wird nicht kontrolliert, dass Sie die Prüfungen der vorherigen Module bereits bestanden haben.
Einzige Ausnahme: Sie werden nur zur Prüfung von Grundgebiete der Elektrotechnik 1 zugelassen, wenn Sie die Prüfung Einführung in das Studium bestanden haben.
In meinem Notenspiegel in RWTHonline stimmt etwas nicht. Wer ist mein Ansprechpartner?
Gelegentlich kommt es vor, dass die Zuordnung von Leistungen zum Curriculum nicht ganz korrekt ist, oder die Studienrichtung nicht stimmt. Wenn es sich formal lediglich um Korrekturen handelt, wenden Sie sich direkt an die verantwortliche Person im ZPA.
Wenn die Sachlage unklar ist, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung
Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden? Wie geht das?
Das Thema der Bachelorarbeit kann ausgegeben werden, sobald Sie 120 CPs erreicht haben. Zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit wird ein Umlaufverfahren durchlaufen:
- Bachelor-Arbeitsbogen beim ZPA abholen (hier wird geprüft, ob die Zulassung erteilt werden kann (120 CP?))
- Bachelor-Arbeitsbogen zum Lehrstuhl tragen, an dem die Arbeit angefertigt werden soll (dort wird das Thema eingetragen und ob die Arbeit in Vollzeit (3 Monate) oder Teilzeit (6 Monate) absolviert werden soll, Prüfer unterschreibt)
- Bachelor-Arbeitsbogen wird vom Lehrstuhl an den Prüfungsausschuss geschickt (der Vorsitzende des Prüfungsausschusses genehmigt das Thema durch Unterschrift)
- Bachelor-Arbeitsbogen wird zurück an den Lehrstuhl geschickt (Thema wird offiziell ausgegeben, Ausgabedatum fixiert, Abgabedatum kommuniziert)
- Jetzt geht's offiziell für Sie los!
- Bachelor-Arbeitsbogen zurück zum ZPA
Das Umlaufverfahren dauert in der Regel nicht länger als 2 Wochen. Diese Zeit muss aber einkalkuliert werden.
Bachelorarbeit in Vollzeit oder in Teilzeit? Was bedeutet das?
Die "Netto"-Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit beträgt in jedem Fall 3 Monate.
- In der Vollzeitvariante müssen Sie die Arbeit 3 Monate nach der Anmeldung abgeben. Diese Variante eignet sich besonders, wenn alle anderen Leistungen des Studiums abgeschlossen sind und nur noch die Bachelor-Arbeit auf dem Programm steht.
- In der Teilzeitvariante haben Sie die Möglichkeit, die Netto-Bearbeitungszeit auf 6 Monate zu verteilen. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie neben der Bachelor-Arbeit noch Prüfungen schreiben müssen. Die Zeit, die Sie konkret pro Woche für die Bachelor-Arbeit aufwenden, kann dabei im Verlauf der Zeit in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer variieren.
Das Abgabedatum zeigt in der Teilzeitvariante an, wann die Bachelor-Arbeit spätestens abgegeben werden muss. Sie kann aber auch früher abgegeben werden.
Kann ich die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit verlängern?
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit um bis zu 4 Wochen kann in begründeten Ausnahmefällen beim Prüfungsausschuss beantragt werden (§ 15 Abs. 4). Diese Verlängerung muss vom betreuenden Professor befürwortet werden. Dafür stellen Sie bitte einen formlosen, von der Professorin oder vom Professor gegengezeichneten, Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.
Triftige Gründe in diesem Zusammenhang sind Krankheiten (Attest vorlegen!), Probleme mit Betriebsmitteln, die nicht in Ihrem Einflussbereich liegen, z.B. dass wichtige Teile verspätet geliefert werden.
Dagegen wird es nicht als triftiger Grund angesehen, wenn Sie sich in Ihrer Zeiteinteilung verschätzt haben.
In jedem Fall sollten Sie sich bei Problemen gesundheitlicher oder sonstiger Natur frühzeitig an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer wenden.
Wann ist die Streichung der schlechtesten Modulnote beim Abschluss des B.Sc. möglich?
Die Streichung der schlechtesten, gewichteten Modulnote ist nach § 10 Abs. 13 der übergreifenden Prüfungsordnung möglich, wenn alle Modulprüfungen (einschließlich der Bachelor-Arbeit) in der Regelstudienzeit von 6 Semestern bestanden wurden. Das bedeutet i.d.R., bis zum 30.09. des Jahres müssen alle Leistungen erbracht sein. Mit anderen Worten: Alle Klausuren müssen geschrieben, alle Leistungsnachweise erbracht sein, alle mündlichen Prüfungen* abgelegt und die Bachelor-Arbeit abgegeben sein.
*Ausnahme ist hier eine eventuell notwendige mündliche Ergänzungsprüfung nach § 14 Abs 2 der übergreifenden Prüfungsordnung. Solche Ergänzungsprüfungen sind eng gekoppelt an Klausuren und verändern im Erfolgsfall nur das Ergebnis der schriftlichen Prüfung auf 4,0, nicht aber das Datum der schriftlichen Prüfung.
Die Streichung der schlechtesten gewichteten Note muss bis spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Notenstreichung“ aus dem Formularschrank des ZPA und reichen es fristgerecht beim ZPA ein. Bei einem verspäteten Einreichen kann die Streichung nicht berücksichtigt werden.
Ich habe mein Studium erfolgreich beendet. Wie erhalte ich jetzt mein Zeugnis?
Die Zeugnisse werden vom Zentralen Prüfungsamt erstellt. Alles weiter zu diesem Verfahren finden Sie auf der Webseite des ZPA.