Wechsel vom Bachelor in den Master-Studiengang

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Bachelor-Abschluss in Sicht? Jetzt Wechsel zum Master!

Wenn Sie Studentin oder Student des Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik der RWTH Aachen sind, sind diese Informationen für Sie!

Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, sich aber für den Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik interessieren, schauen Sie bitte hier.

 

zur Übersicht der Master-Studienrichtungen

 

Fragen rund um den Wechsel vom Bachelor zum Master

Wer muss sich zum Master Elektrotechnik und Informationstechnik bewerben?

Jede/r!

Zum Master-Studiengang müssen sich unsere eigenen Bachelor-Studierenden ebenfalls bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07. für das Wintersemester und am 15.01. für das Sommersemester.

Die für den Master-Studiengang erforderliche fachliche Eignung ist bei unseren Bachelor-Absolventinnen und Absolventen in jedem Fall gegeben. Alle Bewerber aus diesem Studiengang erhalten eine Zulassung, die ein Semester gültig ist. Bei externen Bewerbern werden die Voraussetzungen für eine Zulassung anhand folgender Kriterien geprüft.

Interne und externe Bewerber müssen sich hier online zum Master bewerben!

Mit dieser Zulassung und einem Nachweis über das abgeschlossene Bachelor-Studium kann der Wechsel vom Bachelor-Studiengang in den Master-Studiengang im Studierendensekretariat als Änderung der Einschreibung vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Änderung der Einschreibung finden Sie hier.

Wann kann gewechselt werden?

Die Umschreibung in den Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik kann jeweils zu einem neuen Semester im Studierendensekretariat der RWTH Aachen erfolgen und zwar nach Möglichkeit während der Einschreibefrist. Diese finden Sie unter Semestertermine.

Wenn Sie nicht innerhalb der Einschreibefrist (siehe Semestertermine) nachweisen können, dass Sie den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik erfolgreich abgeschlossen haben (das ist eigentlich der Regelfall), können Sie den Wechsel auch noch später vornehmen. Für das Sommersemester ist dies bis zum 30.04. und  für das Wintersemester bis zum 31.10. möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Studienleistungen des Bachelorstudiums erbracht sein und entweder in der Datenbank erfasst oder aber durch eine 4,0 Bescheinigung nachgewiesen werden.

Nach dieser Frist ist definitiv kein Wechsel mehr möglich!

Wo gibt es den Nachweis über das abgeschlossene Bachelor-Studium?

Ein solcher Nachweis ist in der Regel virtueller Natur, d.h. es gibt in der Regel nicht die Notwendigkeit, den Nachweis in physikalischer Form beim Studierendensekretariat vorzulegen.

Sobald alle Leistungen des Bachelor-Studiengangs vorliegen und alle Noten und Leistungsnachweise eingetragen sind, wird im Datenbanksystem des ZPA die Gesamtnote erzeugt (und auch in RWTHonline sichtbar) und das Studium gilt als abgeschlossen. Diese Tatsache ist dann ebenfalls von Studierendensekretariat einsehbar, d.h. der Nachweis ist erbracht. 

Alle Noten sind eingetragen, aber es wird keine Gesamtnote gebildet. Was ist zu tun?

In Einzelfällen kommt es vor, dass trotzdem alle Leistungen eingetragen wurden, keine Gesamtnote gebildet wird und damit auch der Nachweis über das abgeschlossene Bachelor-Studium nicht möglich ist.

Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt.

Was ist eine 4,0-Bescheinigung und wann kann eine solche helfen?

Eine 4,0-Bescheinigung zu einer Bachelor-Arbeit kann vom betreuenden Lehrstuhl ausgestellt werden, um zu dokumentieren, dass die Bachelor-Arbeit mindestens bestanden ist.

Die absolut notwendige Voraussetzung für den Wechsel in den Master ist der Nachweis über das abgeschlossene Bachelor-Studium. In der Regel ist die Bachelor-Arbeit eine der letzten Leistungen des Bachelor-Studium. Wenn die Bachelor-Arbeit spätestens am 30.09. für einen Wechsel zum Wintersemester oder am 31.03. für einen Wechsel zum Sommersemester abgegeben wurde (und auch alle anderen Leistungen bereits erbracht wurden), kann der Nachweis über den Bachelor-Abschluss jedoch erst geführt werden, wenn das Kolloquium stattgefunden hat und die Bachelor-Arbeit bewertet wurde. Im Allgemeinen reicht es, wenn die letzten Noten im Laufe des Oktobers bzw. des Aprils eingetragen sind, da noch "ausnahmsweise" bis zum 31.10. bzw. 30.04. ein Wechsel möglich ist. Sollte dies knapp werden, kann die 4,0-Bescheinigung helfen, erstmal formal den Abschluss zu bekommen. Die tatsächliche Note wird dann später nachgetragen.

Wann ist mit einer Zulassung zu rechnen?

In der Regel sollten die Zulassungen für unsere eigenen Bachelor-Studentinnen und -Studenten jeweils bis 4 Wochen nach Auslauf der Frist (15.07. bzw. 15.01.) versendet werden.

Der Master-Studiengang ist zulassungsfrei, d.h. es gibt keine beschränkte Anzahl von Studienplätzen (Numerus Clausus). Die als Zulassungsvoraussetzung erforderliche fachliche Vorbildung bringen Sie natürlich aus dem Bachelor-Studiengang mit.  

Frist verpasst? Was nun?

Die Bewerbungsfristen gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen.

Auch unsere eigenen Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen müssen sich daher fristgerecht zum 15.1. bzw. 15.7. online bewerben. Eine Ausnahme ist nicht möglich.