Industriepraktikum Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Elektrische Energietechnik (B.Sc.)

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Praktikantenbüro

Telefonsprechstunde: Di. und Do. von 10:00 bis 12:00 oder nach Vereinbarung (Schinkelstraße 2, Raum 212)

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+49 241 80-26938

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Praxissemester/ Industriepraktikum

Bitte lesen Sie auch die häufigsten Fragen. Nach dem Praxissemester sind die Praktikumsbescheinigung und der Praktikumsbericht im Praktikantenbüro vorzulegen. Die Begutachtung und Anerkennung des Praktikumsberichtes erfolgt dann allerdings an dem Lehrstuhl der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an dem auch das Seminar zum Praxissemester abgehalten werden soll.

Voraussetzungen zur Anerkennung

Wichtiger Hinweis

Bitte entnehmen Sie die vollständige Übersicht über die Rahmenbedingungen der Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen - Fachrichtung Elektrische Energietechnik den Praktikumsrichtlinien .

Bereich und Dauer des Praktikums

Es ist möglich ein Praktikum im technischen (12 Wochen) oder wirtschaftswissenschaftlichen (12 Wochen) Bereich zu absolvieren. Falls die Variante gewählt wird ein Betriebspraktikum im wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Bereich zu absolvieren, so müssen mindestens 4 Wochen jeweils im technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich durchlaufen werden.

Sollten Sie ein betriebswirtschaftliches Praktikum zur Anerkennung bringen wollen, informieren Sie sich bitte über die Rahmenbedingungen auf der Webseite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbetrieb vor der IHK oder Steuerberaterkammer als ausbildungsberechtigt anerkannt sein muss.

Nicht anerkannte Praktika

Nicht anerkannt werden Praktika in Hochschuleinrichtungen, Aninstituten, Hilfskraft- oder Teilzeitbeschäftigungen, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Ebenso können Praktika in eigenen oder Familienbetrieben nicht berücksichtigt werden.

Praktikumsplätze

Auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie eine Auswahl an möglichen Praktikumsplätzen. Bitte halten Sie auch außerhalb der Praktikumsbörse Ausschau nach interessanten Plätzen.

Fehlzeiten

Wichtiger Hinweis - Alle Fehlzeiten, die sie während des zur Anerkennung vorgesehenen Praktikumszeitraums ansammeln, müssen nachgeholt werden (Gesetzliche Feiertage ausgeschlossen).

Einzureichende Unterlagen

Die Einreichung der folgenden Unterlagen muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Praktikums erfolgen:

  1. Antrag auf Anerkennung ( Abgabe-Formular)
  2. Praktikumsbescheinigung / -zeugnis
  3. Praktikumsbericht

Detaillierte Informationen über die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Wichtiger Hinweis: Einreichung Praktikumsberichtsunterlagen und Zusatzdokumente nur digital!

Der Praktikumsbericht muss ausschließlich digital per Mail in einem zusammenhängenden pdf-Dokument versandt werden – dies beinhaltet auch folgende Dokumente: Antrag auf Anerkennung, Praktikumsbescheinigung des Unternehmens, Fehltage, Kenntnisnahme des Unternehmens auf letzter Berichtsseite

Bitte reichen Sie das technische Praktikum bei der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ein () und das wirtschaftswissenschaftliche Praktikum bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ( ).

Form und Inhalt des Praktikumsberichts

Die Praktikanten und Praktikantinnen müssen während ihres Praktikums über ihre Tätigkeit einen Praktikumsbericht schreiben. Die Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten während des Praktikums bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des Berichts. Es werden mindestens 2,5 Seiten Fließtext sowie eine Tabelle mit einem stichpunktartigen Tagesberichten erwartet. In dem zusammenhängendem Text sollen auf mindestens 2 Seiten die während des Praktikums erfüllten Aufgaben kurz beschrieben werden. Zusätzlich soll auf mindestens einer halben Seite das Praktikum kritisch reflektiert werden (z.B. Betreuung, erzielte Lernerfolge, aufgetretene Probleme).

Der Praktikumsbericht soll folgende Form haben:
Deckblatt mit Namen und Matrikelnummer des Studierenden sowie Namen und Anschrift des Praktikumsunternehmens
Fließtext Mindestens 2,5 Seiten zusammenhängender Text DIN A4-Seiten
Tabelle mit Tagesberichten Stichpunktartig; Auflistung ausgeführter Arbeiten unter Angabe der Arbeitszeit
Schriftgröße 12
Zeilenabstand 1,5 zeilig
Beglaubigung Stempel und Unterschrift des Praktikumsbetreuers im Unternehmen auf der letzten Seite des Berichtes und der Tabelle mit den Tagesberichten


Nähere Informationen zur Form und zum Inhalt des Praktikumsbericht finden Sie hier (ab Seite 74)

Zur Zeit erfolgt die Abgabe der Unterlagen als PDF online per Mail.

Bitte reichen Sie das technische Praktikum bei der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ein () und das wirtschaftswissenschaftliche Praktikum bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ( ).

Anerkennung einer Berufsausbildung

Im Einzelfall kann nach Prüfung eine einschlägige Berufsausbildung anerkannt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit Ihrer Berufsausbildung direkt an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Dort finden Sie im Downloadbereich auch den Antrag auf Anerkennung einer Berufsausbildung.

     

    FAQ

    Gibt es eine Frist zum einreichen des Praktikumsberichts?

    Die Einreichung der Unterlagen muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Praktikums erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung müssen Sie folgende Unterlagen abgeben:

    1. Antrag auf Anerkennung
    2. Praktikumsbescheinigung / -zeugnis
    3. Praktikumsbericht

     

    Woher bekomme ich eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum?

    Bitte fragen Sie die Bescheinigung über das Pflichtpraktikum direkt per Mail beim entsprechenden Praktikumsbüro unter Angabe Ihres Studienganges und Ihrer Matrikelnummer an.

    Welche Organisationen helfen bei der Vermittlung von Praktikantenstellen?

    IAESTE vermittelt Praktikantenstellen und besitzt zudem eine Zweigstelle an der RWTH.

    Weitere Links zu Praktikumsbörsen:

    https://de.trovit.com/jobs/

    https://www.jobvector.de/

    https://www.stepstone.de/

    https://www.monster.de/

    https://www.wiwo.de/

    https://www.jobware.de/

    https://www.praktikum-service.de/

    Auch das örtliche Arbeitsamt sowie die Industrie und Handelskammer weisen geeignete und anerkannte Ausbildungsbetriebe für Praktikantinnen und Praktikanten nach. Jeder Betrieb, der eine Ausbildung im Sinne der vorliegenden Richtlinien ermöglicht, ist für die Durchführung der Industriepraxis zugelassen. Die Bewerber sind selbst verantwortlich für die Einhaltung dieser Richtlinien.